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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme von aus mehreren Personen bestehenden Gruppen an Veranstaltungen, die von uns, der  „Der Berentzen Hof GmbH“ , Ritterstr. 7, 49740 Haselünne angeboten und durchgeführt werden, insbesondere Mehrtagestouren, Tagestouren, (Betriebs-)Führungen und Raumbuchungen (z.B. für Hochzeitsfeiern oder Geburtstage), sowie jeweils deren Durchführung („Veranstaltung“). Sie werden Bestandteil der jeweils gesondert mit uns abzuschließenden Veranstaltungsverträge (auch Reiseveranstaltungsverträge, Tourismusverträge usw.) zwischen uns und dem die Veranstaltung buchenden Kunden („Kunde“).

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung und den gesondert mit uns abzuschließenden Veranstaltungsverträgen, die in ihrer Geltung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als speziellere Regelung vorgehen. Bestimmungen oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (inkl. allg. Einkaufsbedingungen) sind für uns – soweit wir ihnen und ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen – unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

 

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner

 

Mit der Buchungsanfrage bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchungsanfrage ist formlos möglich. Der Vertrag kommt nur und erst durch die schriftliche Bestätigung („Auftragsbestätigung“) von uns zu Stande, wobei Textform (etwa Email oder Telefax) genügt.

Bei Verträgen über die Durchführung einer Veranstaltung für eine Gruppe („Gruppenveranstaltung“) ist grundsätzlich derjenige Vertragspartner und damit Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der die Gruppenveranstaltung namentlich bucht oder – insbesondere bei juristischen Personen (z.B. Firma) – in dessen Namen der Buchende auftritt, sofern er zur Vertretung befugt ist („Gruppenvertrag“). Einzelne Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung werden nur dann Vertragspartner und damit Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn die buchende Person ausdrücklich nur im Namen der Teilnehmer handelt und zur Vertretung der Teilnehmer bevollmächtigt ist. In diesem Fall kommt zwischen uns und den einzelnen Teilnehmern jeweils ein separates Vertragsverhältnis („Einzelvertrag“) zustande. Bei der Buchung einer Gruppenveranstaltung in Gestalt mehrerer Einzelverträge nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen ist der namentlich Buchende verpflichtet, Namen und Anschriften der einzelnen Kunden mitzuteilen.  

Der Kunde hat die vereinbarten Angaben zu der Veranstaltung in der Auftragsbestätigung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und uns auf Abweichungen von der Buchung oder einer mündlichen Vereinbarung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern,  hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, gehen wir entsprechend von der Richtigkeit aller Angaben der Auftragsbestätigung aus.

 

3. Durchführung der Veranstaltungen, Verweigerungsrecht, Verantwortlichkeit des Kunden

 

Wir behalten uns vor und sind berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung zu verweigern, bis der Kunde seinen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon vor Beginn der Veranstaltung bestehenden Zahlungspflichten (vgl. insbesondere Ziff. 7.2 und 7.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachgekommen ist. Sofern der Kunde diesen Zahlungspflichten auch nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.

Wir behalten uns vor, Veranstaltungen für mehrere Gruppen, die voneinander unabhängig eine Veranstaltung gebucht haben, gemeinsam durchzuführen (z.B. 3 kleinere Gruppen buchen für ein Buffet und werden gemeinsam im „Hansesaal“ untergebracht), es sei denn, dem steht ein wichtiger Grund auf Seiten des Kunden entgegen (z.B. geschlossene Gesellschaft bei Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern), insbesondere wenn von dem Kunden vor Vertragsschluss ein besonderes Interesse an einer separaten Gruppenveranstaltung uns gegenüber ausdrücklich angezeigt wurde.

Die für eine Veranstaltung vereinbarten Anfangs- und Endzeiten sind verbindlich. Bei Abweichungen, die vom Kunden zu vertreten sind und eine Verlängerung der Veranstaltung zur Folge haben, behalten wir uns vor, für jede weitere angefangene halbe Stunde der Veranstaltung eine zusätzliche Vergütung zu berechnen, deren Höhe sich zeitanteilig aus dem für die gebuchte Veranstaltung und ihre ursprünglich vereinbarte Dauer von uns berechneten Preis ergibt.

Der Kunde ist für Teilnehmer unter 18 Jahren allein verantwortlich, insbesondere was die Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollpflichten angeht, dies insbesondere auch im Rahmen von Alkoholausschank bei der Veranstaltung (etwa Vorgaben des Jugendschutzgesetzes).

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als Teil unseres Leistungsportfolios bezeichnet, etwaige Transporte im Rahmen z.B. einer Reiseveranstaltung nicht zu unseren Leistungspflichten gehören und nicht von uns sondern von Dritten (z.B. Busunternehmer) durchgeführt werden, die über eine Berechtigung zur Personenbeförderung verfügen.

Bei Veranstaltungen, bei welchen sich unsere Leistungspflicht im Wesentlichen auf das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten und die Bewirtung beschränkt (z.B. Hochzeiten, Geburtstage), haften wir – nach Maßgabe von Ziff. 9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ausschließlich im Hinblick auf die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen. Das bedeutet insbesondere, dass der Kunde als Veranstalter für die Einhaltung aller die Veranstaltung selbst betreffenden Vorgaben (z.B. Jugendschutzgesetz) verantwortlich ist. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, die im Falle etwaiger Verstöße gegen die Veranstaltung betreffende Vorgaben gegen uns geltend gemacht werden, frei. Eine Garantenstellung haben und übernehmen wir nicht.

 

4. Rücktritt von der Veranstaltung, Stornogebühren, nicht in Anspruch genommene Leistungen, Ersatzteilnehmer

 

Der Kunde ist bis zum Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen jederzeit berechtigt, von dem mit uns bestehenden Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf keiner besonderen Form, wir empfehlen jedoch schon aus Beweisgründen, einen etwaigen Rücktritt schriftlich zu erklären. 

Tritt der Kunde vor Beginn der Veranstaltung  von dem Vertrag insgesamt zurück, verlieren wir unseren Anspruch auf Vergütung. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist,  eine angemessene Entschädigung für unsere Vorkehrungen und Aufwendungen („Stornogebühr“) nach Maßgabe der nachfolgenden Staffelung verlangen:

 

a) Vollständiger Rücktritt vom Vertrag (= keine Veranstaltung)

Der Kunde kann bis 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten, ohne dass eine Stornogebühr anfällt. Ab dem 59. bis zum 30 Tag vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Gesamtpreises erhoben. Ab dem 29. bis zum 07. Tag vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises erhoben. Ab dem 06. Tag vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% des Gesamtpreises erhoben. Diese Regelungen über Stornogebühren finden ebenso Anwendung, wenn der Kunde bei uns Tagungs- oder Feierräume gebucht hat und von dem Vertrag insgesamt zurücktritt.

 

b) Teilweiser Rücktritt vom Vertrag / Storno-Gebühren

Tritt der Kunde/Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung teilweise von dem Vertrag zurück, berechnen wir folgende pauschalierte Entschädigung („Stornogebühr“):

Wir berechnen keine Stornogebühren, wenn der Kunde/Teilnehmer uns bis zum 4. Werktag vor  Beginn der Veranstaltung mitteilt, dass an der Veranstaltung weniger Personen als vereinbart teilnehmen. Teilt der Kunde/Teilnehmer uns ab dem 3. Werktag vor Beginn der Veranstaltung mit, dass an der Veranstaltung weniger Personen als vereinbart teilnehmen, berechnen wir für die nicht teilnehmende(n) Person(en) eine Stornogebühr in Höhe von 90% des auf jede Person entfallenden anteiligen Gesamtpreises. Bei reinen (Betriebs-)Führungen beträgt die Stornogebühr 50 % des auf jede Person entfallenden anteiligen Gesamtpreises. Wird bei (Betriebs-)Führungen von Großgruppen die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Kunde/Teilnehmer lediglich die übliche Kleingruppenpauschale zu bezahlen. Nehmen mehr als die Mindestteilnehmerzahl teil, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. Sollten uns bei Veranstaltungen mit gebuchter Übernachtung von den Hotels höhere Stornogebühren als die von uns erhobenen in Rechnung gestellt werden, so werden diese vollständig an den Kunden/Teilnehmer weitergereicht und sind von diesem zu tragen bzw. an uns zu erstatten. Diese Regelungen über Stornogebühren finden ebenso Anwendung, wenn der Kunde/Teilnehmer bei uns Tagungs- oder Feierräume gebucht hat und von dem Vertrag teilweise zurücktritt.

 

Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die entsprechende Stornogebühr gem. Ziff. 4.1. und 4.2. entstanden ist, bleibt unberührt.

Wir behalten uns vor, anstatt der Stornogebühren gem. Ziff. 4.1 eine höhere Entschädigung, beziffert auf Basis des uns durch den Rücktritt tatsächlich entstandenen Schadens unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen, geltend zu machen.

Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung einer Entschädigungspflicht nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen dadurch zu verhindern, dass er im Falle oder statt eines Rücktritts einen Ersatzteilnehmer benennt, der anstelle seiner Person in den mit uns bestehenden Vertrag eintritt („Ersatzteilnehmer“), soweit wir zu diesem Zeitpunkt unter Anwendung angemessener und uns zumutbarer Anstrengungen noch in der Lage sind, den Austausch zu bewirken. Den Reisepreis und etwaig durch den Vertragseintritt des Ersatzteilnehmers bedingte Mehrkosten, deren Geltendmachung von dem Recht zur Stellung eines Ersatzteilnehmers unberührt bleibt, können wir nach unserer Wahl von dem Kunden oder dem Ersatzteilnehmer verlangen. Wir sind berechtigt, dem Eintritt eines von dem Kunden benannten Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser etwaigen besonderen Anforderungen an die Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Anordnungen oder behördliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. Gründe, die ein Hausverbot rechtfertigen).

Der Kunde hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung etwaig bereits geleisteter Zahlungen, sofern er einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen). Wir werden uns um Erstattung etwaig ersparter Aufwendungen, die nicht in unserem unmittelbaren Einflussbereich liegen, in angemessenem und uns zumutbarem Maße bemühen, es sei denn, es handelt sich um unerhebliche Leistungen oder einer Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen.

Wir sind berechtigt, auch nach Vertragsschluss Veranstaltungsleistungen zu ändern, soweit die Änderungen nach Vertragsschluss notwendig werden und dem Kunden zumutbar sind. Das gilt insbesondere für den Fall, dass z.B. aus technischen Gründen ein gebuchter Raum nicht zur Verfügung steht und wir eine entsprechende Ersatzlösung schaffen (z.B. einen Ersatzraum besorgen). Wir werden den Kunden unverzüglich über derartige Änderungen unterrichten. Im Falle nicht nur unwesentlicher Änderungen ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich von dem mit uns bestehenden Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nachdem wir den Kunden über die Leistungsänderung unterrichtet haben, zu erklären. Alternativ zu dem vorbeschriebenen Rücktrittsrecht kann der Kunde die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten.

 

5.  Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

 

Wir sind zum Rücktritt wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechtigt (aber nicht verpflichtet), sofern wir auf die Mindestteilnehmerzahl in unserem Veranstaltungsflyer hingewiesen und die Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich oder durch Verweis auf die entsprechende Angabe in unserem Veranstaltungsflyer zum Gegenstand unserer Auftragsbestätigung (Ziff. 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gemacht haben.

Uns bleibt es unbenommen, die Veranstaltung trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen, es sei denn die Mindestteilnehmerzahl besteht aufgrund behördlicher Vorgaben und/oder gesetzlicher Bestimmungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der auf die Differenz zwischen vereinbarter und etwaig von dem Kunden nach Vertragsschluss reduzierter Personenanzahl entfallenden Zahlungen, soweit bereits geleistet, besteht nicht. Unser Zahlungsanspruch besteht in voller Höhe, allerdings sind hiervon etwaig infolge der Reduzierung der Teilnehmerzahl ersparte Aufwendungen in Abzug zu bringen. 

 

6. Preise

 

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro, sind Endpreise und enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Wir behalten uns vor, die mit dem Kunden vereinbarten Preise für unsere Veranstaltungen aus sachlich berechtigten, erheblichen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbaren Gründen, insbesondere im Falle der Erhöhung  von Steuern, gesetzlichen Abgaben und/oder Beförderungskosten, in angemessenem Umfang nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen. Wir setzen den Kunden hierüber unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes in Kenntnis. Eine Preiserhöhung, die nicht spätestens  21 Tage vor der Veranstaltung verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamtpreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung über die Preiserhöhung zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. Alternativ zu dem vorbeschriebenen Rücktrittsrecht kann der Kunde die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten.

Sonderwünsche des Kunden sind im vereinbarten Preis nur inkludiert, wenn sie ausdrücklich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. insbesondere Ziff. 2.1) vereinbart sind. Für nicht bereits vereinbarte, insbesondere nach Vertragsschluss vom Kunden geäußerte Sonderwünsche behalten wir uns die Ablehnung oder alternativ auch die angemessene Preisanpassung vor.

 

7. Zahlungsbedingungen

 

Die Bezahlung unserer Rechnung für sämtliche Teilnehmer einer Veranstaltung wird vom Kunden geschuldet („Gruppenpreis“). Kommt der Vertrag mit den einzelnen Personen einer Gruppe zustande (vgl. Ziff. 2.2 Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), schulden diese den Preis gemäß Einzelvertrag („Einzelpreis“) oder, sofern ein solcher nicht im Rahmen eines Einzelvertrages ausgewiesen ist, den vereinbarten Gruppenpreis anteilig nach Köpfen.

Wir sind berechtigt, 20% des Veranstaltungspreises in Vorkasse zu verlangen, sofern und sobald wir dem Kunden eine Veranstaltungsbestätigung und einen Sicherungsschein ausgehändigt haben. Das Erfordernis eines Sicherungsscheins entfällt, sofern es sich nicht um eine Reiseveranstaltung im Sinne der §§ 651a ff. BGB (Reisevertrag, in welchem wir uns als Reiseveranstalter in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden zur Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Kombi-Angebot, Paket-Buchung), bestehend aus mindestens zwei Teilleistungen, etwa: touristische Führung, Abendessen und Übernachtung, „Reisveranstaltung“; nicht hierunter fallen etwa: eine Hochzeitsfeier, eine Geburtstagsfeier, nur eine touristische Führung) handelt, und/oder die Veranstaltung nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Preis pro Kunde – im Falle eines Gruppenpreises (vgl. Ziff. 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) anteilig nach Köpfen pro Teilnehmer – EUR 75,00 nicht übersteigt. Geleistete Vorauszahlungen werden auf die Schluss-/Gesamtabrechnung angerechnet.

Die Restzahlung wird 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur sofortigen Zahlung an uns fällig. Die Bestimmungen im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Sicherungsscheins und einer Veranstaltungsbestätigung gemäß vorstehende Ziff. 7.3 gelten entsprechend.

Zahlungen sind direkt an uns und mangels besonderer Vereinbarung sofort Netto-Kasse und ohne Abzüge zu leisten. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; sämtliche damit verbundenen Kosten, insbesondere Diskontspesen sowie Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln, gehen zu Lasten des Kunden/Teilnehmers. Bei Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgt die Vorankündigung (Pre-Notification) von uns gegenüber dem Kunden spätestens drei Bankarbeitstage vor Fälligkeit der jeweiligen Forderung.

Zahlungen sind nur rechtzeitig erfolgt, wenn wir über den Gegenwert mit Wertstellung auf unseren Bankkonten vorbehaltlos verfügen können.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in jeweils gesetzlich geltender Höhe zu fordern.

 

8. Ansprüche und Obliegenheiten des Kunden, Verjährung bei Reiseveranstaltungen

 

Die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer finden nur Anwendung, wenn es sich bei der jeweiligen Veranstaltungsbuchung um einen Reisevertrag i. S. der §§ 651a ff BGB handelt, also um eine „Reiseveranstaltung“ i.S. der Ziffer 7.2.

Der Kunde hat uns während der Reiseveranstaltung auftretende Mängel so bald wie möglich, d.h. innerhalb einer situationsangemessenen Bedenkzeit, anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht, ist er zur Minderung des Reisepreises nicht berechtigt, es sei denn, eine Anzeige ist erkennbar aussichtslos oder aus sonstigen wichtigen Gründen dem Kunden nicht zumutbar.  Vor einem etwaigen Rücktritt bzw. einer Kündigung hat der Kunde uns, neben der Pflicht zur Mängelanzeige gemäß vorstehender Regelung, eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder der sofortige Rücktritt bzw. die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Das Recht zum Rücktritt nach Maßgabe von Ziff. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

Bei Reiseveranstaltungen hat der Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Leistungen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reiseveranstaltung gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, für welche wir auch unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften (also insbesondere im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handelns). Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Reiseveranstaltung stattfand bzw. bei Mehrtagesreisen endete. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Fortsetzung dieser Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.

Die Sicherungsscheine i.S.d. § 651 k BGB erhält der Kunde im gegebenen Fall wie folgt: mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine leere Namensliste. Diese füllt er mit den Teilnehmernamen aus und sendet sie an uns zurück. Daraufhin erhält der Kunde die Sicherungsscheine personalisiert gemäß der von ihm ausgefüllten und eingereichten Namensliste.

 

9. Haftungsbeschränkungen

 

Bei Reiseveranstaltungen ist unsere Haftung für Schäden auf das dreifache des vereinbarten – im Falle eines Gruppenpreises (vgl. Ziff. 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) anteilig nach Köpfen zu berechnenden – Preises beschränkt, sofern

  • wir den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder
  • wir für einen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines von uns eingeschalteten Leistungsträgers verantwortlich sind.

 

Ausgenommen von vorstehender Haftungsbeschränkung ist zudem die Haftung für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Durch die vorstehende Haftungsbeschränkung wird die gesetzliche Beweislastregelung nicht geändert.

 

Bei allen übrigen Veranstaltungen haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur,

  • wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf, oder
  • wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
  • im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen;
  • im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
  • soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistung oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben;
  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

 

Im Falle dass uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender lit. b – f  vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Soweit erforderlich, informieren wir den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Sofern der Kunde nicht deutscher Staatsbürger ist, hat er hierauf im Zuge seiner Buchung hinzuweisen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden, auch lokalen, Vorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung entstehen, gehen zu seinen Lasten – es sei denn, wir hätten etwaig bestehende Hinweispflichten schuldhaft verletzt.

 

10. Reiserücktrittsversicherung

 

Der Kunde oder die Teilnehmer kann/können eine Reiserücktrittsversicherung und/oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abschließen, was wir empfehlen.

 

11. Datenschutzbestimmungen

 

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von uns auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gegebenenfalls an verbundene oder von uns beauftragte Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der entsprechenden Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

Die gespeicherten persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behalten wir uns einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir sind in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet und erfolgt dies, soweit dies technisch möglich ist, wir Einfluss darauf haben und keine Aufbewahrungspflicht besteht.

 

12. Schlussbestimmungen

 

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, also wer ein Handelsgewerbe betreibt, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts handelt oder dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, sind für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieses Vertrages die für unseren Firmensitz – Der Berentzen Hof GmbH, Ritterstrasse 7, 49740 Haselünne – zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregeln.

Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.